E-Bike Rental Spessart

Inhaber Ralph Staab


Unsere Preise und AGBs

Unsere Preise gültig ab 01.01.2024 staffeln sich wie folgt:

Crossbike LEB 990

Einzelner Tag 35 €

2 - 6Tage 30 € / Tag

Eine Woche = 7 Tage 175 €

Danach jeder weitere Tag 25 €

Die Preise verstehen sich inkl. Endreinigung

Helme in 2 Größen

1 Tag 2 € jeder weitere Tag 0,50 €


Unsere AGBs

Der Mieter haftet für Schäden die auf Unfall, Haftpflicht, eigenen Transport sowie vorsätzliches Handeln zurück zu führen sind. Bei Schäden die bei Unfall durch andere verursacht werden ist der Mieter in der Pflicht alle nötigen Angaben des Verursachers zu erfahren und an den Vermieter weiter zu geben.

 

Die Räder müssen immer fest angeschlossen sein.

Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für Unfälle oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse, diese liegt allein beim Mieter.

Zahlungsbedingungen: Bei Zahlung vor Ort ist der Rechnungsbetrag bei Abholung bzw. Lieferung in bar fällig. Bei Überweisung mindestens 3 Werktage zuvor.

Zusätzliche Leistungen

Zusatzaufträge bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Zusätzliche Leistungen, die wir für den Besteller auf dessen Verlangen am Ort einer Veranstaltung/Ausstellung durchführen, werden zu den jeweiligen Verrechnungsstundensätzen berechnet. Die Nutzung fremden Geländes unterliegt eigenen Anforderungen und Bestimmungen (z.B. Hotel AGBs).

Miet- und leihweise Überlassung

Der Besteller haftet für Schäden oder außergewöhnliche Abnutzung an ihm miet- oder leihweise überlassenen Gegenständen bis zur Höhe der Wiederherstellungskosten oder des Neubeschaffungswertes, soweit er nicht nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft. Er hat für die Dauer der Nutzung für ausreichende Versicherung gegen Beschädigungen, Glasbruch, Diebstahl sowie Feuer- und Wasserschäden zu sorgen.

Stornobedingungen

Wird die Veranstaltung aus einem vom Besteller zu vertretenden Grund nicht durchgeführt oder storniert, so hat der Besteller Schadensersatz an die Vermietung zu leisten: Erfolgt die außerordentliche Kündigung, Entscheidung über die Nichtdurchführung der Veranstaltung oder Stornierung der Veranstaltung

 a) spätestens vier Tage vor dem Tag der Veranstaltung, so hat der Besteller 50% der Auftragssumme gemäß Vertrag zu ersetzen; b) spätestens 48 Stunden vor dem Tag der Veranstaltung, so hat der Besteller 100% der Auftragssumme gemäß Vertrag zu ersetzen. Falls nicht zwischen den Parteien anders vereinbart gelten die oben genannten Stornierungsbedingungen. In allen vorgenannten Fällen versteht sich die Auftragssumme als Bemessungsgrundlage. Schlechtwetter ist kein Stornierungsgrund. Darüber hinaus hat der Besteller in sämtlichen der vorgenannten Fälle 100% der uns im Zusammenhang mit der geplanten Veranstaltung entstandene Fremdleistungen zzgl. 25% Handling Fee zu erstatten. Fremdleistungen sind z.B. Artikel wie Werbemittel, Dienstleistungen, Vermittlungen oder auch Mietgegenstände etc.